Es kommt darauf an, was NICHT da ist

Sinnvollerweise darf man hier – von der Prinzstr. aus entlang der Nagahama Allee – auch den linken Radweg benutzen (da man sonst zum Beispiel die Provinostr. nicht erreichen könnte). Aber darf man die gesamte Nagahama Allee entlang auf beiden Seiten fahren? Freilich nicht. Wird einem das gesagt? Freilich nicht. Nicht direkt. Bereits auf Höhe City Galerie (zweites Bild) endet dieses Recht. Denn nach dem Ampelübergang sieht man …? Nichts. Genau. Kein Blauschild. Nachdem eine Benutzungspflicht nach jeder Einmündung durch ein Schild erneut anzuzeigen ist, nehme ich einmal an, dass dies für eine Ausnahmeregelung (Benutzung linksseitig) ebenfalls gilt. Zudem ist der Radweg rechts der Nagahama Allee weiterhin mit einem Radweg-Schild versehen.

Kurzum: Der Radweg sieht vor und nach der Kreuzung gleich aus. Es ist vor und nach der Kreuzung gleich sinnvoll, dort fahren zu dürfen – wenn man als Grundlage nimmt, dass es bis hierhin auch gerechtfertigt schien, den linken Radweg freizugeben. Dennoch endet das Benutzungsrecht hier und kenntlich gemacht wird das dadurch, dass KEIN Schild einem etwas anderes sagt. Really? Wenn man das Geisterradeln unterbinden will, sollte man insbesondere nach Ausnahmeregelungen das Verbot der Nutzung per Schild kenntlich machen.