
Fahrbahn böse, Radweg gut
Ich bin mal so frei die Wikipedia zu zitieren in einer Interpretation der verkehrstechnischen Voraussetzungen: “Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen”. Und selbstverständlich ist es wesentlich sicherer, Radverkehr am Eingang einer Bäckerei vorbeizuführen, wo der Fuß-/Radweg baulich auf knappe 2 Meter verengt ist, als auf der Straße.