Kommt man von der Umgehungsstraße AIC25, landet man auf der Derchinger Straße stadteinwärts zwangsläufig auf einem linksseitigen Radweg. Auf der rechten Seite gibt es erst etwas später einen Radweg, woraufhin man links auf das oben abgebildete, eindeutige Schild (VZ 254) trifft. Ist mir ansonsten noch nirgends untergekommen, aber ist, wie ich finde, eine wohltuend klare Ansage (im Gegensatz zu dieser Stelle etwa).
Sinnvollerweise darf man hier – von der Prinzstr. aus entlang der Nagahama Allee – auch den linken Radweg benutzen (da man sonst zum Beispiel die Provinostr. nicht erreichen könnte). Aber darf man die gesamte Nagahama Allee entlang auf beiden Seiten fahren? Freilich nicht. Wird einem das gesagt? Freilich nicht. Nicht direkt. Bereits auf Höhe City Galerie (zweites Bild) endet dieses Recht. Denn nach dem Ampelübergang sieht man …? Nichts. Genau. Kein Blauschild. Nachdem eine Benutzungspflicht nach jeder Einmündung durch ein Schild erneut anzuzeigen ist, nehme ich einmal an, dass dies für eine Ausnahmeregelung (Benutzung linksseitig) ebenfalls gilt. Zudem ist der Radweg rechts der Nagahama Allee weiterhin mit einem Radweg-Schild versehen.
Kurzum: Der Radweg sieht vor und nach der Kreuzung gleich aus. Es ist vor und nach der Kreuzung gleich sinnvoll, dort fahren zu dürfen – wenn man als Grundlage nimmt, dass es bis hierhin auch gerechtfertigt schien, den linken Radweg freizugeben. Dennoch endet das Benutzungsrecht hier und kenntlich gemacht wird das dadurch, dass KEIN Schild einem etwas anderes sagt. Really? Wenn man das Geisterradeln unterbinden will, sollte man insbesondere nach Ausnahmeregelungen das Verbot der Nutzung per Schild kenntlich machen.
Wer kam denn auf die bescheuerte Idee, diesen Pfosten so exakt in den Fahrweg zu zirkeln?
Ein Paradebeispiel sinnbefreiter Beschilderung und Straßenmalerei (Farbmarkierungen in den ersten beiden Bildern sind zur Illustration hinzugefügt). Es beginnt mit einem für Radfahrer freigegebenen Fußweg (als ob hieraus jemals etwas Gutes entstehen könnte). Wer diesen benutzt, wird nach kaum fünf Metern wieder davon herunter geleitet, zur Ampel hin (dass es eine bauliche Einrichtung gibt, die nur für Radfahrer Sinn ergibt, deutet darauf hin, dass der Radweg wohl mal verpflichtend war). Das Hochboard ist dann klar als reiner Fußweg gekennzeichnet. Natürlich fahren dennoch viele Radler weiter, um die Ampel zu umfahren – nicht erlaubt, aber auch ein Eigentor der Verkehrsführung.
Kaum hat man die Ampel hinter sich, beginnt auf dem Fuß(!)weg ein per Schild als benutzungspflichtig markierter Radweg, der nach links in die Fröbelstraße und rechts in die Bgm.-Bohl-Straße mündet (und dort nach wenigen Metern in (legal) parkenden Autos endet. What the …?). Wer in aller Welt sollte auf diesen Radweg gelangen können? Von der Stadtberger Straße aus niemand. Aus der Bgm.-Bohl-Str. wohl auch keiner (falsche Straßenseite), aus der Fröbelstraße erst recht keiner (ganz ganz falsche Straßenseite).
Straßenmalerei inkl. Schild hätte man sich an dieser Stelle schenken und sich davon ein Eis kaufen können (und ich will gar nicht erst wissen, WIEVIELE Eis das gegeben hätte).