Radampel-Falle

Hier die Kennedy-Kreuzung auf der Ost-West-Achse in Augsburg – die ich an sich sehr gelungen finde, vor allem da es mit einer eigenen Radampel in einem Rutsch über die Kreuzung geht, ohne holprige Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte.

Andererseits lässt sich hier auch ein problematischer Grenzfall zeigen. Oder zumindest ein Fall, den es für alle Verkehrsteilnehmer zu lernen gilt: Wenn die Fußgängerampel bereits rot zeigt, die RadfahrerInnen jedoch noch grün haben.

Der rechtsabbiegende Verkehr muss hier zwei Ampeln (drei, wenn man seine eigene mitzählt) beachten: die Fußgängerampel (rot) und die Radampel (grün). Der Blick zur Fußgängerampel dürfte jedem im Blut liegen – Fußgängerampeln sind IMMER dort angebracht und sie liegen beim Abbiegen im direkten Sichtfeld.

Mit der Radampel sieht es anders aus. Man muss der Ampel an der Kennedy-Kreuzung zugestehen: sie ist so angebracht, dass der abbiegende Verkehr sie sehen kann. Aber das Vorhandensein ist eben noch keine Selbstverständlichkeit. Weder, dass es eine eigene Radampel gibt, noch wo sie angebracht ist (und wie groß sie ist). Eine Befragung des Autoverkehrs nach dem Abbiegen, ob sie eine Radampel gesehen haben, wäre sicher interessant.

Ob, wie und wo Radampeln am besten angebracht werden, ist eine grundlegende Frage, deren Beantwortung sicher nicht bei einzelnen Städten liegt. Aber eine Vereinheitlichung wäre ohne Zweifel im Interesse aller VerkehrsteilnehmerInnen.

Immer ganz nach vorne fahren. Nicht.

Trotz roter Markierung auf der Fahrbahn und einem Schild, das vor querenden Radfahrern aus beiden Richtungen warnt, stehen abbiegende PKW hier regelmäßig auf der Radspur – und übersehen/ignorieren RadfahrerInnen von rechts kommend komplett, oft genug auch die von links. Wenn es bitte mehr FahrerInnen so machen würde wie der des dunklen PKW im Bild? Von dort aus ist der Verkehr – nachdem man nur rechts abbiegen darf, ist nur der von links kommende Verkehr von Belang – nämlich bereits perfekt einsehbar.