Aufsichtspflicht versus StVO

Presserad beschreibt hier und hier das Dilemma zwischen Aufsichtspflicht der Eltern über ein Rad fahrendes Kind <8 Jahre auf dem Gehweg und dem gleichzeitigen Verbot (laut StVO), als Erwachsener dann ebenfalls den Gehweg zu benutzen, völlig zutreffend.

Ich liebe es, mit meiner Tochter auf dem Rad irgendwo hin zu fahren, zum Spielplatz, Einkaufen oder Kindergarten. Aber nicht abgesenkte Randsteine, unübersichtliche Parkreihen und insbesondere die unterschiedlichen Wege, die man intuitiv auf der Fahrbahn (als Fahrzeug) und auf dem Gehweg (als Fußgänger) nehmen würde, sind eine echte Gratwanderung.