Aus dem Weg, Rad!

So viele Schildchen, um RadfahrerInnen für läppische ±50 Meter von der Fahrbahn weg auf den für Fußgänger schon absurd engen Fußweg zu leiten? Nein, danke. Da bleibe ich doch lieber – ganz legal, weil keines davon eine Benutzungspflicht mit sich bringt – auf der Straße.

Ampel oder nicht?

Und gleich noch eine Frage: Da dieser Radweg nicht auf der Fahrbahn verläuft und auf dem Radweg auch keine Haltelinie zu sehen ist, darf ich dann trotz roter Ampel nach rechts abbiegen? Oder gilt das Rotlicht auch für den Radweg? Nein, oder?