Lieber die Fahrbahnnutzung untersagen und Radfahrer auf die linke Straßenseite zwingen, als vielleicht den PKW-Verkehr in der Unterführung auf Tempo 30 auszubremsen. Wo der Radler dann schieben soll, weil ein schiebender Radfahrer bekanntlich so viel weniger Platz benötigt wie einer, der auf seinem Rad sitzen bleibt (weil ebenso bekanntlich im Schritttempo fahren vollständig und komplett unmöglich ist).
Aus der beliebten Reihe “Keine Ahnung, woher diese Geisterradler kommen, aber lass uns hier mal völlig grundlos den Radverkehr auf die linke Straßenseite leiten”: die Universitätsstraße. Vom Messegelände aus kommend muss die Friedrich-Ebert-Straße überquert werden. An der Ampel steht man gefühlte 10 Minuten. Aber – es gibt ja diese schöne Brücke. Kann man da nicht …? Kann man schon, aber beschildert ist sie als Fußweg (Bild 1, Bild 2 von der anderen Seite aus gesehen). Das mag zu Messezeiten noch ganz sinnvoll sein, aber generell? Der Fuß-/Radweg zur Kreuzung ist gar nicht ausgeschildert, Radler dürften also auch auf der Fahrbahn fahren – was nach der Kreuzung interessant wird.
Hat man die Kreuzung überquert, geht es auf der rechten Seite aber gar nicht weiter (Bild 3). Der Weg neben der Straße ist als Fußweg beschildert und ein Verbotsschild untersagt die Benutzung der Fahrbahn – ein seltener Fall, der mir sonst nur vor Tunneln oder auf (schnellen) Umgehungsstraßen unterkommt.
Also wieder rüber über die Kreuzung und links an der Straße entlang (Bild 4). Dort muss man erst an der Einmündung Hannah-Arendt-Str. vorbei und in der Folge an mehreren Parkplatzausfahrten. Alles auf Anordnung schön in der falschen Fahrtrichtung. Führe man auf der Fahrbahn, gäbe es abgesehen vom Messeparkplatz KEINE EINZIGE Einmündung.
Da eine Benutzungspflicht nach jeder Einmündung neu beschildert gehört, hört die Benutzungspflicht genau genommen nach der dritten oder vierten Parkplatzausfahrt auf, weil man da offensichtlich das Schild vergessen hat (Bild 5).
Nur wenig später wird der Weg aber endgültig zum Fußweg, der nur noch für Radler freigegeben ist (Bild 6). Spätestens jetzt darf der Radler also wieder auf die Fahrbahn (deren Benutzung 300 Meter vorher noch per Verbotsschild untersagt war).
What the fucking fuck? Wo liegt hier die Notwendigkeit begründet, Radfahrer auf die linke Straßenseite zu leiten und ihnen die Benutzung der Fahrbahn explizit zu untersagen? Warum muss man hier einmal mehr die Ausnahme etablieren, dass man auf der linken Straßenseite fahren darf/soll/muss? Warum führt man Radverkehr mutwillig an zahlreichen Einmündungen vorbei, wenn die einfachste aller Alternativen, die Freigabe der sehr sehr breiten Fahrbahn, ALLE diese Einmündungen vermeiden könnte?
Sind sie nicht nett, die Damen und Herren Verkehrsplaner? Malen eine auffällige Markierung auf die Straße, eine Insel für Rad-Abbieger auf den … Moment. Abbieger wohin?
Abbieger auf einen Fußweg? Ja, der ist für Radler freigegeben. Aber das ist noch lange kein Radweg. Radler sind dort in Schrittgeschwindigkeit geduldet, nicht mehr. Je nach Jahres- und Tageszeit ist dort an den Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen des Autobahnsees/Campingplatzes eine Menge los. Und dorthin schickt man Radfahrer? In die FALSCHE Fahrtrichtung? Ernsthaft? Und suggeriert Radlern wie Autofahrern durch die rote Abbiegeinsel auch noch, dass das der zu bevorzugende Weg ist? Das ist nicht nett, das ist komplett kontraproduktiver Bullshit. Freundlich ausgedrückt.
Auf den ersten Blick: ein etwas seltsam aufgestelltes Schild (Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg), das die Befahrung entgegen der Fahrtrichtung erlaubt.
Auf den zweiten Blick: Rad- und Fußgängersymbol sind vertauscht. Aus Versehen falsches Schild? Vielleicht aber auch nur ein verdrehtes Schild und die Benutzung hier ist gar nicht erlaubt?
Und irgendjemand erwartet immer noch, dass das Rechtsfahrgebot im Bewusstsein des Durchschnittsradfahrers vorhanden ist?
Update Sommer 2017: Nach einer Meldung bei RADar! während des Stadtradelns 2017 ist das Schild in Richtung Baumgartnerstr. verdreht worden. Also keine linksseitige Freigabe Richtung Friedberger Str.!
Was tut man, um Radfahrer dafür zu sensibilisieren, dass für sie das Rechtsfahrgebot gilt? Ich brauche ein neues Absurd-o-meter.
Durch die vielen Ein- und Ausfahrten ist der Radweg hier in die richtige Richtung befahren schon kein großes Vergnügen, doch Radfahrer auch noch “verkehrt herum” darauf zu zwingen ist für alle Beteiligten unerfreulich (just nach dem Foto wurde ich von einer nach rechts in eine Einfahrt einbiegenden PKW-Fahrerin übersehen – sie schaute beim Abbiegen lieber in ein Mobiltelefon). Da fällt die Auffahrt auf den Radweg mitten in einer 90-Grad-Linkskurve schon gar nicht mehr ins Gewicht. Warum hier ein Rad-(oder Fuß-)weg auf der rechten Seite fehlt? Etwa weil man dann in der Verlängerung der Hunnenstr, der Wertachstr., auch einen bauen müsste, wenn man den Radverkehr an der Kreuzung mit der Augsburger Str. nicht kompliziert wieder auf die linke Seite leiten will? Dann doch lieber Geisterradler züchten.
Sinnvollerweise darf man hier – von der Prinzstr. aus entlang der Nagahama Allee – auch den linken Radweg benutzen (da man sonst zum Beispiel die Provinostr. nicht erreichen könnte). Aber darf man die gesamte Nagahama Allee entlang auf beiden Seiten fahren? Freilich nicht. Wird einem das gesagt? Freilich nicht. Nicht direkt. Bereits auf Höhe City Galerie (zweites Bild) endet dieses Recht. Denn nach dem Ampelübergang sieht man …? Nichts. Genau. Kein Blauschild. Nachdem eine Benutzungspflicht nach jeder Einmündung durch ein Schild erneut anzuzeigen ist, nehme ich einmal an, dass dies für eine Ausnahmeregelung (Benutzung linksseitig) ebenfalls gilt. Zudem ist der Radweg rechts der Nagahama Allee weiterhin mit einem Radweg-Schild versehen.
Kurzum: Der Radweg sieht vor und nach der Kreuzung gleich aus. Es ist vor und nach der Kreuzung gleich sinnvoll, dort fahren zu dürfen – wenn man als Grundlage nimmt, dass es bis hierhin auch gerechtfertigt schien, den linken Radweg freizugeben. Dennoch endet das Benutzungsrecht hier und kenntlich gemacht wird das dadurch, dass KEIN Schild einem etwas anderes sagt. Really? Wenn man das Geisterradeln unterbinden will, sollte man insbesondere nach Ausnahmeregelungen das Verbot der Nutzung per Schild kenntlich machen.