Für Radwege gibt es Mindestbreiten und die Radlobby streitet nicht von ungefähr dafür, von diesen Mindestbreiten (deutlich) abzurücken eingedenk steigender Radverkehrsanteile und zunehmender Anzahl schneller(er) E-Bikes oder breiterer Radtypen. Und wenn im Bestand schon mal ein ausreichend breiter Weg vorhanden ist – stehen vielleicht Poller im Weg.
Kommen wir nochmal zur Neuburger Straße in der Hammerschmiede zurück, wo gemäß eines AZ-Artikels die geplante Verlagerung des Radverkehrs vom Hochbord auf einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu scheitern droht, weil sich einige Anwohner dagegen aussprechen. Ich selbst fahre die Strecke zwar nicht täglich, aber doch regelmäßig genug. Die potenziell problematischen Engstellen fallen jedem auf, der dort nur einmal unterwegs ist. Für den Chronisten in mir und all jene, die die Stelle nicht kennen, habe ich sie nochmals vermessen – zur Einordnung.
Im Zuge der Sanierung eines Abschnitts des Gehsteigs stadteinwärts an der Neuburger Straße in der Hammerschmiede wurde eine wie ich finde interessante – wenngleich letztlich akademische – Entscheidung getroffen. Der ehemalige Trennstreifen zwischen Rad- und Fußweg wurde entfernt und der gesamte Weg stattdessen als gemischter Fuß-/Radweg ausgeschildert. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist das innerorts nur als Ausnahme vorgesehen.
Hintergrund könnte sein, dass der Gehsteig hier mit 2,70 bis 3m Breite keine Unterteilung zulässt, die sowohl für FußgängerInnen als auch RadfahrerInnen einen den aktuellen Empfehlungen entsprechenden Weg ergeben. Selbst bei einem Minimum von 1,6m für den Radweg blieben für den Fußweg schlimmstenfalls nur 1,1m übrig und eine salomonische Teilung (wie bisher) resultiert in unzureichendem Platz für alle Beteiligten. RadfahrerInnen würde so eine Fahrspur suggeriert, die unnötig gefährlich nah an der Parkreihe verläuft (Dooring).
Akademisch ist der Verzicht auf eine Trennlinie letztendlich aber doch. Zwar wirkt der ungeteilte Platz nun deutlich geräumiger und die (meiner eingeschränkten Erfahrung nach) verhältnismäßig geringe Frequenz von RadfahrerInnen und FußgängerInnen legt eine Trennung nicht gerade nahe. Auch könnte der ein oder andere unbewusst einen größeren Abstand zur Parkreihe halten, jedoch darf man auch nicht zu viel auf die Einhaltung der Trennlinie geben – Radfahrer wie Fußgänger ignorieren diese sowieso laufend. Das Weglassen ist mehr ein Anerkennen der herrschenden Realitäten als irgendetwas anderes.
Insbesondere ändert eine Trennlinie (oder das Fehlen selbiger) weder den insgesamt zur Verfügung stehenden Platz noch das Wesen der Verkehrsführung insgesamt. Drei Meter bleiben drei Meter. Wer nun etwas mehr Abstand zur Parkreihe lässt, rückt dafür weiter aus dem Blickfeld des einbiegenden Verkehrs und sieht auch selbst schlechter in die kleinen Querstraßen. Der abbiegende Verkehr wird nach wie vor durch die geschlossene Parkreihe in der Sicht auf den Radverkehr behindert. Dieser Weg vereint damit weiterhin alle Merkmale, die Radwege gemeinhin gefährlich machen können – die Haltestellendurchfahrt und den Bäckereiausgang ausgerechnet an der engsten Stelle des Gehsteigs noch gar nicht einbezogen.
Sieht man sich gleichzeitig die Gesamtbreite der Neuburger Straße an und dass streckenweise sogar eine Beschränkung auf Tempo 30 gilt, ist es umso trauriger, dass hier offensichtlich einmal mehr der Erhalt von Parkplätzen auf öffentlichem Raum über der Umverteilung von Platz zugunsten von FußgängerInnen und RadfahrerInnen steht.
Immerhin: Bonuspunkte verdient sich die abgefräste Bordsteinkante, auch wenn einige davon gleich wieder abgezogen werden müssen – denn weshalb nur die Hälfte der Breite so bearbeitet wurde, wo doch die Trennung zwischen Rad- und Fußweg gerade aufgehoben wurde, bleibt ein Geheimnis.
Ich bin mal so frei die Wikipedia zu zitieren in einer Interpretation der verkehrstechnischen Voraussetzungen: “Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen”. Und selbstverständlich ist es wesentlich sicherer, Radverkehr am Eingang einer Bäckerei vorbeizuführen, wo der Fuß-/Radweg baulich auf knappe 2 Meter verengt ist, als auf der Straße.
Sind sie nicht nett, die Damen und Herren Verkehrsplaner? Malen eine auffällige Markierung auf die Straße, eine Insel für Rad-Abbieger auf den … Moment. Abbieger wohin?
Abbieger auf einen Fußweg? Ja, der ist für Radler freigegeben. Aber das ist noch lange kein Radweg. Radler sind dort in Schrittgeschwindigkeit geduldet, nicht mehr. Je nach Jahres- und Tageszeit ist dort an den Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen des Autobahnsees/Campingplatzes eine Menge los. Und dorthin schickt man Radfahrer? In die FALSCHE Fahrtrichtung? Ernsthaft? Und suggeriert Radlern wie Autofahrern durch die rote Abbiegeinsel auch noch, dass das der zu bevorzugende Weg ist? Das ist nicht nett, das ist komplett kontraproduktiver Bullshit. Freundlich ausgedrückt.