Über die Haunstetter Straße habe ich schon einmal geschrieben, seinerzeit aber nur unter dem Aspekt, daran entlang zu fahren. Nun muss man aber auch von Ein- und Ausfallstraßen einmal abbiegen – sei es in die Wohngebiete oder zum Einkaufen –, und das habe ich mir dieses Mal angesehen. Die Haunstetter Straße heißt in ihrem Verlauf auch Landsberger und Königsbrunner Straße. Der Einfachheit halber sei hier jedoch stets nur der Name Haunstetter verwendet.
Ich beginne die Fahrt Höhe Lupinenstr/Brahmsstr, hier befinden sich neben einem großen Supermarkt auch eine Bäckerei und weitere Läden – kurzum: nahe liegende Ziele auch für RadfahrerInnen. Aus Richtung Königsbrunn kommend wäre die Querung der Haunstetter auf der „linken“ Seite demnach zwar wünschenswert, dass die Ampel hier jedoch nur ein Fußgängersymbol zeigt, ist üblich. Für RadfahrerInnen ist der Weg um Kreuzungen in der Regel gegen den Uhrzeigersinn, sozusagen „auf rechten Seite herum“, signalisiert, als logische Fortführung des Rechtsfahrgebots. Schieben ist natürlich stets in alle Richtungen erlaubt, aber ich möchte ja explizit die vorhandenen Radführungen dokumentieren. Also überquere ich auf dem Radweg die Querstraße und möchte dann die Haunstetter auf der „richtigen“ Seite überqueren. Jedoch begrüßt mich auch hier lediglich eine Fußgängerampel. Tatsächlich stellt sich heraus: Egal wo ich in welcher Richtung die Haunstetter Straße überqueren möchte, leuchtet ausschließlich ein Fußgängersymbol in der Ampel. Auf der Fahrbahn ist jeweils nur eine Fußgängerfurt markiert. Offensichtlich ist ein Radsymbol hier vergessen worden, denn das Anwenden der Regel, dass RadfahrerInnen sich bei Nichtvorhandensein eines speziell für sie geltenden Lichtsignals an jenes für den PKW-Verkehr zu halten haben, scheint in diesem Fall absurd. Weder kann man die Ampel vom Fußgängerüberweg einsehen, noch verhielte man sich für PKW-Abbieger intuitiv und vorhersehbar, wenn man über eine rote Fußgängerampel fährt. Konsequenz: Man richtet sich nach der (wesentlich kürzeren) Grünphase für Fußgänger. Zu beachten gilt, dass ein/e Radfahrer/in auf einer Fußgängerfurt keinen Vorrang genießt.
Zwei Ampeln weiter (Höhe Roggenstraße) wird das Szenario noch etwas gesteigert: hier fehlt auf einer Kreuzungsseite der Überweg über die Haunstetter Straße komplett. Warum, wieso, weshalb, wer weiß das schon. Der verbliebene Überweg ist wieder als reine Fußgängerampel ausgeführt.



Naja, die Roggenstraße ist nur eine kleine Querstraße, da kann man auf eine Überquerungsmöglichkeit schon einmal verzichten? Wie sieht es dann mit der Inninger/Tattenbachstraße aus, ist die groß genug? Jedoch fehlt auch hier auf einer Seite der Überweg. In der Tattenbachstraße liegt immerhin das Bürgerbüro, da könnte man durchaus hin wollen. Wer jedoch aus Richtung Stadtmitte die Haunstetter Straße entlang kommt, findet keine Gelegenheit dazu. Selbst der Geradeaus-Verkehr aus der Inninger Straße wird durch das Fehlen des Überwegs auf die Fahrbahn gezwungen. Dort darf man sich dann hinter Linksabbieger einreihen, hinter denen man vom Gegenverkehr ganz hervorragend gesehen wird. Nicht.
Nächste Stelle, an der ein Queren der Haunstetter Straße sinnvoll wäre: Zur Kopernikusstraße. Diese ist im Netzplan als Haupttrasse nach Inningen aufgeführt, außerdem ist eine Schule in der Straße. Doch auch hier: nur eine Fußgängerampel. Weiter Richtung Stadtmitte: Aerospace. Direkt am Ausgang mit sehr großen Radabstellanlagen ein beampelter Überweg: Fußgängerampel. Wie teuer ist eigentlich eine Streuscheibe, auf der auch ein Fahrrad abgebildet ist?

An der Kreuzung zur Sportanlage Süd dann endlich mal was Neues: Zwar gibt es auch hier nur an einer Seite einen Fußgängerüberweg, aber den muss man als RadfahrerIn dieses Mal nicht nutzen. Denn die Radwegefurten über die Querstraßen haben kleine Ausbuchtungen, an welchen sich linksabbiegende RadfahrerInnen einordnen sollen. Eine separate Radampel ist ebenfalls angebracht. An sich ist das eine praktikable Möglichkeit, jedoch weicht die Ausführung von anderen vergleichbaren Kreuzungen klar ab. Es existieren keine sonst üblichen Radwegemarkierungen über den großen Kreuzungsbereich hinweg, die sowohl Führung als auch eine gewisse Sicherheit (aufgrund von Vorhersehbarkeit der Route des Radfahrers) gegenüber dem PKW-Verkehr bieten würden. Immerhin findet sich überhaupt eine radspezifische Ausstattung an der Kreuzung, aber von Anfang zu Ende gedacht ist das hier noch lange nicht.
Zu guter Letzt noch eine Stelle, an der nicht nur eine Streuscheibe mit Fahrrad darauf gefunden wurde und auch eine Radwegefurt vorhanden ist, sondern man sogar die Querung in beide Richtungen zulässt – auch wenn letzteres vor allem deshalb notwendig ist, weil schon wieder nicht auf allen Seiten der Kreuzung ein Überweg vorhanden ist. Dennoch wurde hier klar das Bedürfnis erkannt. Die Berufsschulen sowie ein Hotel (mit Leihradstation) sind offensichtliche Ziele und Startpunkte, Beschilderung und Signalisierung sind diesen Begebenheiten angepasst. Geht doch! Es ist also nicht so schwierig, das Vorhandensein aller Verkehrsmittel zur Kenntnis zu nehmen, zu respektieren und zu berücksichtigen.
Die Moral von der Geschicht’
Muss man nun abends verzweifelt herumirrende RadfahrerInnen beiderseits der Haunstetter Straße aufsammeln, da sie stundenlang vergeblich eine Möglichkeit zur Querung der Straße gesucht und nicht gefunden haben? Droht größte Gefahr, wenn man die Straße auf einer Fußgänger- statt Radwegefurt überquert? Werden Radfahrer mit Bußgeldern überschüttet, weil sie sich an den Überwegen nicht buchstabengetreu an die StVO halten? Nein, selbstverständlich nicht. Das Rad ist schließlich ein flexibles Verkehrsmittel und der/die gemeine Radfahrer/in auch in gewissem Maße daran gewöhnt, sich die ihm/ihr zugedachten Wege zu suchen (oder nehmen). Ein vorhersehbares Verhalten an den Kreuzungen ist möglich, sodass kaum Gefahr entstehen sollte.
Aber das ist mir etwas zu billig. Käme Rad- und Fußverkehr auch mit weniger Reglementierung klar? Absolut. Aber beides ist eben reglementiert, und in einem möglichen Schadensfall zählt nur das Verhalten gemäß dieser Reglementierungen, nicht irgendein „gefühltes Gewohnheitsrecht“. Nichtsdestotrotz gewinne ich der Einstellung, dass vieles erlaubt ist/sein sollte, solange sich ein jeder verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll und vorhersehbar verhält, vieles ab. Bei beinahe allen dokumentierten Kreuzungen will ich deshalb nicht auf einen Sicherheitsaspekt hinaus und keinesfalls das Einhalten der Regeln um des Einhaltens Willen glorifizieren. Die explizite Gestaltung von Radverkehrswegen ist schlicht eine Form des Respekts. Ich will nicht über eine Kreuzung fahren, weil ich das schon irgendwie schaffe. Ich will über eine Kreuzung fahren, die das Verkehrsmittel Fahrrad als einen von mehreren Verkehrsteilnehmern sieht und ihm den entsprechenden Raum sichtbar einräumt – wie jedem anderen, insbesondere dem PKW, auch.
Sichtbare, konsistent ausgestaltete Radführungen sind eine essentielle Voraussetzung, wenn man zusätzliches Radfahrpotenzial generieren will – 25% und mehr Radverkehrsanteil fallen nicht vom Himmel. Dazu ist eine Aktivierung jenseits der heutigen Alltagspendler (die auch noch unter weit widrigeren Umständen fahren würden) notwendig und damit einer Zielgruppe von Menschen, die sich weit weniger selbstsicher im Verkehr bewegen. Diesen Menschen muss man mit einer klaren, unmissverständlichen Radverkehrsführung unter die Arme greifen. Im Idealfall ergibt sich ein regelkonformes Verhalten aus der Situation intuitiv von selbst – da das intuitive Verhalten (durch die Gestaltung der Verkehrswege) und das regelkonforme Verhalten deckungsgleich sind. Dann müssen wir auch nicht darüber diskutieren, ob es mehr oder weniger Reglementierung und Kontrolle brauchen.
Klare, den Bedürfnissen angepasste Radverkehrswege bedeuten nicht nur Sicherheit, sondern damit einhergehend vor allem auch Komfort. Und sei es nur der Komfort, dass man keinen großen Teil seiner Aufmerksamkeit der Suche nach der vielleicht gültigen Ampel widmen muss, sondern einfach nur entspannt Rad fahren kann.