Kleines Ampelrätsel

Mit der Regeländerung (oder besser gesagt: dem Wegfall der Übergangsregel) zum 1.1.2017 hat es nichts zu tun, es ist eher einer dieser Fälle, an die beim Verfassen der StVO wohl keiner gedacht hat.

Abgebildet ist die Kreuzung der Stadtberger Straße stadtauswärts (führt links ums Eck) mit der Deutschenbaurstr (geradeaus) und der Leonhard-Hausmann-Straße (rechts ab). Das Hochbord rechts ist ein Fußweg, der mit „Fahrrad frei“ beschildert ist. Auf der anderen Seite der Kreuzung sieht man die gleichermaßen beschilderte Fortsetzung, die direkt in eine Ableitung auf die Fahrbahn übergeht (und den testhalber angebrachten Schutzstreifen).

Untypischerweise für einen Fahrrad-frei-Fußweg ist eine Radfurt markiert und eine Kombiampel angebracht. Möglicherweise war das Hochbord einstmals ein benutzungspflichtiger Fuß-/Radweg. Ebenso untypischerweise kann die Kombiampel grün zeigen, während die Allgemeinampel eine Rotphase zeigt – das dürfte der Fall sein, wenn der Verkehr aus der Deutschenbaurstr grün hat. Der Verkehr von dort hat meines Wissens keine Abbiegebeschränkung, darf also in alle Richtungen fahren.

Nach dem 1.1. geisterten viele Artikel durch die Landschaft, welche auf die „neue“ Regelung für Radfahrer an Ampeln hinwiesen. Fußgängerampeln gelten nicht mehr, in der Regel dafür die Allgemeinampeln, außer es gibt eigene Radampeln. Nun, das ist nicht verkehrt, aber ein Konstrukt wie hier hatte dabei eher keiner im Sinn. Darf (oder sollte) man als Radfahrer von der Fahrbahn kommend nun bei Allgemein-Rot aber Kombiampel-Grün losfahren und geradeaus in die Deutschenbaur fahren? Oder darf (sollte) man das nur vom Hochbord aus?

Der zweite Satz in der StVO die Regeln für Radfahrer an Ampeln betreffend besagt: „Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten“. Man muss sich als Radfahrer also auf dieser Radführung befinden, damit ein etwaiges Extrasignal gilt? Oder gilt es auch, wenn man sich gar nicht auf dieser Radführung befindet? Was ist die Radführung an dieser Kreuzung überhaupt? Ist eine Radfurt eine Radführung, wenn sie zwei nicht benutzungspflichtige Fußwege verbindet?

Eine rechtlich einwandfreie Beurteilung traue ich mir hier nicht zu, auch wenn intuitiv ein Halten auf der Fahrbahn und Fahren vom Hochbord nicht nur richtig, sondern einzig sinnvoll erscheint. Von der Fahrbahn aus würde ich nur fahren, wenn kein Verkehr herrscht. Oder eben vorher auf das Hochbord wechseln und von dort fahren – denn nur von dort kommend scheint es mir plausibel, dass der Abbiegeverkehr auf mich achtet. Paradoxerweise ist es hier also von Vorteil, auf dem Weg zu fahren, der für Radfahrer nur bedingt empfehlenswert ist (um nicht zu sagen: auf dem man eigentlich nie fahren sollte).

Möglicherweise sehen in solchen Kreuzungen auch nur Menschen einen möglichen Konflikt, die zu lange auf die StVO geschaut haben. Doch nachdem im Zweifelsfall (lies: Unfall) Versicherungen ins Spiel kommen, kommt der Wortklauberei durchaus Bedeutung zu. Meist kommt an dieser Stelle die irrsinnig hilfreiche Belehrung, man müsse als Radfahrer im Zweifel halt eher auf sein Recht verzichten. Aber das springt zu kurz: es sollte den Zweifel nicht geben. Nicht so oft. Nicht so unnötig. Die Unnötigkeit an dieser Stelle ist der Fahrrad-frei-Fußweg. Dieses Konstrukt schießt allzu oft quer und bringt eine Uneindeutigkeit in die Radführung, die mehr verwirrt als löst. An dieser speziellen Stelle wiegt der Umstand, dass der offensichtliche Vorteil der Benutzung des Fußwegs Radverkehr auf das Hochbord zieht. Doch warum macht man dann keinen anständigen Radweg daraus? Weil der Platz fehlt? Weil man nicht willens ist, den nötigen Platz zu schaffen? Also schafft man lieber eine uneindeutige Radführung? Na danke.

Augsburger Straße – wird das die Umfahrung?

Wie in diesem AZ-Artikel erwähnt und in der dort abgebildeten Briefmarke des neuen Hauptradwegenetzes zu erahnen, soll in Pfersee der (Durchgangs-)Radverkehr wohl tatsächlich um die Augsburger Straße herumgeleitet werden. Ich hatte mögliche Umfahrungen ja hier schon einmal dargestellt. Im Süden der Augsburger Straße scheint das tatsächlich auf die Färberstraße hinauszulaufen (die praktischerweise direkt an einer Wertachüberquerung startet/mündet), im Norden nicht auf die (sehr enge) Metzstraße, sondern die Leonhard-Hausmann-Straße (siehe Fotostrecke oben). Mein Eindruck ist jedoch nach wie vor derselbe, die Hauptschwierigkeiten sind:

  • Zugang Leonhard-Hausmann-Str: Vom Westfriedhof kommend ist das Abbiegen in die Leonhard-Hausmann-Str. bislang nicht gestattet. Das ließe sich leicht ändern (Schild weg), spannend wäre allerdings, wie das für RadfahrerInnen realisiert wird. Das Einordnen zum Linksabbiegen ist hier aufgrund der Straßenbahn nicht ganz trivial.
  • Platzmangel: Die Alternativen zur Augsburger Straße sind allesamt Nebenstraßen – sie sind eng und zugeparkt. Bei Gegenverkehr sind Mindestabstände praktisch nicht einzuhalten. Morgens und abends ist verstärkt mit ein- und ausparkenden AnwohnerInnen zu rechnen, was Durchgangsverkehr aufgrund der geringen Fahrbahnbreite mindestens ausbremst, schlimmstenfalls gefährdet.
  • Vorfahrt: Natürlich befindet man sich in den Nebenstraßen nie auf einer Vorfahrtstraße. Ganz bewusst wird hier schließlich der Verkehr durch Rechts-vor-Links-Kreuzungen ausgebremst. Meiner Erfahrung nach hat man als Radfahrer aber selbst in diesen zugeparkten Straßen eine viel bessere Übersicht als Autofahrer. Man käme also recht gut durch – es sei denn, man hängt hinter einem Auto fest 😉
  • Winterdienst: Ich habe zwar nur die Metzstraße beaobachtet, aber zumindest die hat diesen Winter kein Raumfahrzeug gesehen. Aufgrund der geringen Straßenbreite werden die großen Raumfahrzeuge in den Nebenstraße gar nicht verkehren können. die kleinen Fahrzeuge schaffen, wie man erleben durfte, den Rest derStadt auch nur eher schlecht als recht. Wie sie noch zwei Nebenstraßen mehr bewältigen sollen …?

Wenn ich es recht gelesen habe, ist selbst, wenn die Routen so kommen sollten, die Ausgestaltung noch völlig offen. Insofern ist jeder Kritikpunkt, den man an den Umfahrungsstraßen finden könnte, theoretisch auch behebbar. Zudem wird die Augsburger Straße ja auch nicht gesperrt, wer sich auf der Hauptstraße wohler fühlt*, wird sie weiter benutzen dürfen – so wie man auch jetzt schon die Nebenstraßen nutzen kann. Die Frage wäre also „lediglich“, wie man diese Nebenstraßen für den Radverkehr aufwerten kann. Einfach nur die Wegweisung daraufhin umzubiegen wäre meines Erachtens kein Gewinn. Man tauscht dann einfach nur Vorfahrtstraße gegen Nebenstraße und Einengung durch die Straßenbahn mit Einengung durch Parkplatz suchende AnwohnerInnen – und ich bin mir nicht sicher, ob letzteres nicht mehr Gefahrenpotenzial beherbergt. Die AnwohnerInnen wiederum sind nichts, was man hinwegzaubern könnte. Die wohnen da, die parken da. Und da die Straßen nicht breiter und die Autos nicht schmaler werden, bin ich überfragt, wo mehr Platz herkommen soll – der meines Erachtens wünschenswert wäre für ein entspanntes, sicheres Radfahren. Eine Einbahnstraßenregelung könnte zum Teil helfen, muss aber auch erst einmal sinnvoll für die AnwohnerInnen umgesetzt werden können. Weiter geht auch die Ausweisung als Fahrradstraße praktisch nicht, weshalb ich skeptisch bin, dass dieses vermeintliche Allheilmittel hier wesentlich weiterhilft.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, liebe Fahrradstadt 2020. Jetzt zeig mal, was du kannst.

* Ich für meinen Teil habe kein Problem mit der Augsburger Straße, auch wenn ich nachvollziehen kann, warum jemand hier ungern fährt. Ich fahre auf der anderen Seite aber auch gerne in den Nebenstraßen, vor allem da ich dort nicht zu den „schwierigen“ Uhrzeiten unterwegs bin, wenn viel Parkverkehr herrscht. Ich wechsele zwischen den Routen je nach Tageslaune ab, wobei ich eher die Hauptstraße wähle, wenn es schnell gehen soll (was in die Hose geht, wenn ich hinter eine Tram lande).