Linksseitige Radwege beenden

Interessant, wie sehr man in der Derchinger Straße stadteinwärts – mitten im nirgendwo, möchte ich behaupten – das Ende der linksseitigen Radwegfreigabe unterstreicht. Bisher stand dort nur ein Verbotsschild, neu ist die Überquerungshilfe – und das zweite Verbotsschild … Letzteres wäre vielleicht besser ein Fahrtrichtungswegweiser geworden (diese gelben Schilder mit Pfeil; alternativ die kleinen weißen mit grüner Beschriftung), aber gut 

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Danke, liebes Tiefbauamt

Dafür, dass, wenn ich an der Neuburger Straße Höhe Steinerne Furt, beschilderungskonform fahre, von Fußgängern belehrt werde, wie ich eigentlich zu fahren hätte. Und dieser mir natürlich nicht glaubt, wenn ich ihm erkläre, wie mein Fahrtweg vorgesehen ist. Sollte es etwa gar nicht intuitiv sein, dass ich bei etwas, das aussieht wie ein separierter Radweg, NICHT auf diesem fahren darf, weil er auf einem kurzen Teilstück dem – natürlich nicht ausgeschilderten – GEGENVERKEHR vorbehalten ist? Schockschwerenot!

Auf der linken Seite über eine Kreuzung. Good luck.

Wer in Augsburg die Studie des BASt einmal mit zusätzlichen Zahlen bezüglich der notwendigen Sorgfalt von Autofahrern gegenüber linksseitig fahrenden RadfahrerInnen füttern möchte, dem sei die Kreuzung Hofrat-Röhrer-Str/Inverness Allee empfohlen. Von der Hofrat-Röhrer-Str kommend wird man über einen kurzen Fuß-/Radweg auf den linksseitigen Radweg an der Inverness Allee geleitet und damit an die Kreuzung geführt. Diese Verkehrsführung ergibt durchaus Sinn, da ein großer Anteil der Radfahrer hier sehr wahrscheinlich in Richtung Frischstr/Haunstetter Str (oder in den Stadtwald) fahren will. Dazu müssen Radfahrer auf der linken Straßenseite bleiben, da rechts entlang der Inverness Allee kein Radweg geführt und das Befahren der Fahrbahn untersagt ist. Durch den kleinen Haken wird man zum entsprechenden linksseitigen Radüberweg geführt, der an und für sich vom abbiegenden PKW-Verkehr gut einsehbar ist.

Leider ist alle Theorie grau. Ich fahre diese Kreuzung auf meinem Arbeitsweg beinahe täglich, und an keiner anderen Kreuzung rechne ich mehr damit, dass ich „übersehen“ werde. Ganz offensichtlich haben sehr viele AutofahrerInnen hier RadlerInnen „aus falscher Richtung“ nicht auf dem Schirm – sowohl Rechts- als auch Linksabbieger, letztere vermehrt. Rechtsabbieger fahren linksfahrenden RadfahrerInnen dabei praktisch entgegen und bringen es trotzdem fertig, einen nicht zu sehen. Jedoch „übersehen“ sie auch rechtsfahrende RadfahrerInnen oft genug.

Bei den Linksabbiegern könnte man meines Erachtens die Kreuzung entschärfen. Linksabbieger aus der Inverness Allee in die Hofrat-Röhrer Str müssen aufgrund des Gegenverkehrs sehr lange warten, bis sich eine Lücke auftut. Ganz am Schluss der Grünphase bleibt ihnen ein Fenster, in dem der Gegenverkehr bereits Rot hat. In diesem Fenster schaltet gleichzeitig die Fuß-/Radampel auf rot, so dass es zu keinem Konflikt kommen sollte. Allerdings liegen die Schaltungen anscheinend zu knapp beieinander. Es ist durchaus möglich, als Radfahrer gerade noch bei Grün auf die Kreuzung zu fahren (ein Gelblicht gibt es für uns ja leider nicht), während die Linksabbieger nach langem Warten bereits Losfahren. Und machen wir uns nichts vor: natürlich fahren viele RadfahrerInnen auch noch bei gerade auf rot gesprungener Ampel in die Kreuzung ein. In vielen Fällen, die ich beobachte, wäre ein rechtzeitiges Abbremsen auch gar nicht mehr möglich. Entweder ringt man sich endlich zu einem Gelblicht auch für Radampeln durch, oder man verkürzt die Grünphase hier um wenige Sekunden.

Kritischer sind jedoch die Fälle, in denen sich den Linksabbiegern eine Lücke im Gegenverkehr inmitten der Grünphase bietet. Dann fehlt praktisch allen der notwendige Blick auf linksfahrende RadfahrerInnen, sie wollen nur schnell durch die Lücke flutschen. Auch das wäre einfach zu umgehen, indem man Linksabbiegern eine eigene Grünphase gibt und sie nicht bereits mit dem Geradeausverkehr in die Kreuzung einfahren lässt. Wahrscheinlich scheut man allerdings einen Rückstau auf die Geradeausspur, was sich schnell in den Schleifenstraßentunnel zieht. Bleibt die Frage, wohin die vielen Linksabbieger denn wollen – die Hofrat-Röhrer-Straße ist nun wahrlich keine gewichtige Straße.

Linksseitig Radfahren

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat Ende Oktober die Ergebnisse eine Studie veröffentlicht, welche die Gefährdung des legalen linksseitigen Fahrens auf Zweirichtungsradwegen beleuchtet. Während das illegale Geisterradeln bereits durch mehrere Untersuchungen gut belegt sei, existierten für Zweirichtungsradwege in Deutschland demnach noch überhaupt keine belastbaren Zahlen. Die Untersuchung stellte legales und illegales Linksfahren explizit gegenüber und stützt sich dabei auf Aussagen der beteiligten Städte sowie Verkehrsbeobachtungen an ausgewählten Stellen (aus mir unerfindlichen Gründen ausschließlich Einmündungen und Grundstückszufahrten, jedoch keinerlei Kreuzungen).

Die Hauptergebnisse:

  • Die mittlere Unfallrate ist bei illegalem Linksfahren doppelt so hoch wie bei legalem Linksfahren auf Zweirichtungsradwegen, welche wiederum doppelt so hoch ist wie beim Rechtsfahren auf denselben Wegen.
  • Die Freigabe des Linksfahrens verdoppelt die Zahl der RadlerInnen, die links fahren.
  • Autofahrer lassen zu einem erschreckend hohen Anteil die notwendige Sorgfalt vermissen, wobei schlechte Sichtverhältnisse nicht zu vorsichtigerem, sondern noch schlechterem Verhalten führen
  • RadfahrerInnen fehlt offenbar zu großen Teilen das Problembewusstsein für die vorhandene Gefährdung

Die Folgerungen sind daher:

  • Autofahrer sollen bereits in der Fahrschule besser auf den notwendigen Blick nach links und rechts geschult werden
  • Radfahrer sollen für die Gefahren sensibilisiert werden
  • Städte sollten Radwege weiterhin nur in Ausnahmefällen für beide Richtungen freigeben
  • Die Verwaltungsvorschriften müssen präzisiert werden, insbesondere hinsichtlich der Sichtverhältnisse und zusätzlichen Markierungen

Nach dem Durchkauen der gesamten Studie bin ich nicht sicher, ob ich das Zustandekommen der Ergebnisse und der Schlussfolgerungen gänzlich nachvollziehen kann. Sie klingen mir sehr weichgewaschen, als wolle man bestätigt sehen, was man sich auch vorher schon hat denken können: Autofahrer schauen nicht, Radfahrer aber auch nicht, Ausnahmeregelung ist prima. Als Radfahrer bin ich natürlich parteiisch voreingenommen, jedoch kann man meines Erachtens das angebliche „geringe Gefahrenbewusstsein“ des Verkehrsteilnehmers, der auf legale, regelkonforme Weise eine vorfahrtberechtigte Infrastruktur nutzt nicht gleich gewichten wie die fehlende, verpflichtende Sorgfalt des anderen Verkehrsteilnehmers. Andererseits könnte ich über diese letztlich wenig zielführende Streitigkeit leichter hinwegsehen, würden die Forderungen an die Städte schärfer formuliert. Die Beobachtungen im Rahmen der Studie scheinen mir ziemlich deutlich zu belegen, dass die Mindestsicherung von Zweirichtungsradwegen gemäß VwV-StVO völlig ungenügend ist und praktisch jedwede darüber hinausgehende Maßnahme mehr Sicherheit schafft. Zusätzliche Piktogramme auf der Straße, Rotmarkierung und am besten bauliche Lösungen wie aufgepflasterte Radüberwege (so etwas).

Linksfahrender Radverkehr scheint den vorliegenden Erkenntnissen nach unvermeidbar. Den Weg einer generellen Richtungsfreigabe möchte man (aus guten wie schlechten Gründen) nicht gehen. Also muss es bei einem prinzipiellen Verbot darauf ankommen, dass die Ausnahmen davon so sicher wie möglich gestaltet werden. Sind die Vorfahrtverhältnisse und Sichtbeziehungen an solchen Stellen offensichtlich, fällt die Notwendigkeit für schwer umsetzbare Erziehungsmaßnahmen entsprechend geringer aus.

Und nochmal: Straßenquerung

Nicht dass eine/r meint, der Neubau einer Deppeninsel Überquerungshilfe am Ortsausgang Inningen sei eine Eintagsfliege. Auch am Ortsende Göggingen Richtung Inningen greift man dem Radfahrer und der Radfahrerin neuerdings mit einer solchen baulichen Maßnahme (samt Benutzungspflicht der anschließenden Radwege) unter die Arme, um vermeintlich sicher die linke Straßenseite zu erreichen. Gleiches Schema, gleicher Mist.

Ist viel Verkehr, muss der/die RadfahrerIn erst den Autoverkehr abwarten, um wenig später vermutlich an der Ampel (Kreuzung Lindauer/Allgäuer) nochmals zu warten. Doch was finden wir, wenn wir die Überquerungshilfe ignorieren und auf der Fahrbahn weiter bis zur Kreuzung fahren? Eine Abbiegespur. Eine ungenutzte Abbiegespur, da das Linksabbiegen hier schon lange nicht mehr gestattet ist. Sogar auf der anderen Seite der Kreuzung setzt sich in der Flucht der Abbiegespur weiterer ungenutzter Straßenplatz fort. Wäre es nicht denkbar gewesen, hier eine Möglichkeit – eine überaus komfortable und sichere Möglichkeit – für RadfahrerInnen zur Straßenquerung zu schaffen? Eine Abbiegeinsel mitten in der Fahrbahn ist Augsburg nicht fremd, hier stünde ungleich viel mehr Platz zur Verfügung. Sowohl LinksabbiegerInnen (in die Allgäuer) als auch GeradeausfahrerInnen (auf den linksseitigen Radweg nach Inningen) könnte man hier einen gleichberechtigten Weg mit wesentlich weniger Wartezeiten bieten. Ja, im Detail müsste man da sicher noch einiges überlegen und der im Bild markierte Weg muss nicht der beste sein. Vielleicht erforderte die Ideallösung gar einen Kreuzungsumbau – ja und? Steht irgendwo geschrieben, dass Umbauten nur zugunsten des Autoverkehrs zulässig sind? Darf man für RadfahrerInnen nur Überquerungshilfen in Form Vorfahrt und Schwung nehmender Verkehrsinseln bauen?

Ob der markierte Weg so oder so ähnlich zu verwirklichen wäre oder nicht – ich weiß es nicht. Ob es wenigstens angedacht wurde? Weiß ich auch nicht. Was ich weiß ist was ich sehe. Und ich sehe eine Standardlösung im althergebrachten Denkschema. Und darin sehe ich keinen Willen zur Veränderung.

Am Holzbach auf dem Holzweg *tuschbitte*

Lieber die Fahrbahnnutzung untersagen und Radfahrer auf die linke Straßenseite zwingen, als vielleicht den PKW-Verkehr in der Unterführung auf Tempo 30 auszubremsen. Wo der Radler dann schieben soll, weil ein schiebender Radfahrer bekanntlich so viel weniger Platz benötigt wie einer, der auf seinem Rad sitzen bleibt (weil ebenso bekanntlich im Schritttempo fahren vollständig und komplett unmöglich ist).

Verordnetes Geisterradeln an der Uni

Aus der beliebten Reihe “Keine Ahnung, woher diese Geisterradler kommen, aber lass uns hier mal völlig grundlos den Radverkehr auf die linke Straßenseite leiten”: die Universitätsstraße. Vom Messegelände aus kommend muss die Friedrich-Ebert-Straße überquert werden. An der Ampel steht man gefühlte 10 Minuten. Aber – es gibt ja diese schöne Brücke. Kann man da nicht …? Kann man schon, aber beschildert ist sie als Fußweg (Bild 1, Bild 2 von der anderen Seite aus gesehen). Das mag zu Messezeiten noch ganz sinnvoll sein, aber generell? Der Fuß-/Radweg zur Kreuzung ist gar nicht ausgeschildert, Radler dürften also auch auf der Fahrbahn fahren – was nach der Kreuzung interessant wird.

Hat man die Kreuzung überquert, geht es auf der rechten Seite aber gar nicht weiter (Bild 3). Der Weg neben der Straße ist als Fußweg beschildert und ein Verbotsschild untersagt die Benutzung der Fahrbahn – ein seltener Fall, der mir sonst nur vor Tunneln oder auf (schnellen) Umgehungsstraßen unterkommt.

Also wieder rüber über die Kreuzung und links an der Straße entlang (Bild 4). Dort muss man erst an der Einmündung Hannah-Arendt-Str. vorbei und in der Folge an mehreren Parkplatzausfahrten. Alles auf Anordnung schön in der falschen Fahrtrichtung. Führe man auf der Fahrbahn, gäbe es abgesehen vom Messeparkplatz KEINE EINZIGE Einmündung.

Da eine Benutzungspflicht nach jeder Einmündung neu beschildert gehört, hört die Benutzungspflicht genau genommen nach der dritten oder vierten Parkplatzausfahrt auf, weil man da offensichtlich das Schild vergessen hat (Bild 5).

Nur wenig später wird der Weg aber endgültig zum Fußweg, der nur noch für Radler freigegeben ist (Bild 6). Spätestens jetzt darf der Radler also wieder auf die Fahrbahn (deren Benutzung 300 Meter vorher noch per Verbotsschild untersagt war).

What the fucking fuck? Wo liegt hier die Notwendigkeit begründet, Radfahrer auf die linke Straßenseite zu leiten und ihnen die Benutzung der Fahrbahn explizit zu untersagen? Warum muss man hier einmal mehr die Ausnahme etablieren, dass man auf der linken Straßenseite fahren darf/soll/muss? Warum führt man Radverkehr mutwillig an zahlreichen Einmündungen vorbei, wenn die einfachste aller Alternativen, die Freigabe der sehr sehr breiten Fahrbahn, ALLE diese Einmündungen vermeiden könnte?

Wir backen uns Geisterradler, Teil 57

Sind sie nicht nett, die Damen und Herren Verkehrsplaner? Malen eine auffällige Markierung auf die Straße, eine Insel für Rad-Abbieger auf den … Moment. Abbieger wohin?

Abbieger auf einen Fußweg? Ja, der ist für Radler freigegeben. Aber das ist noch lange kein Radweg. Radler sind dort in Schrittgeschwindigkeit geduldet, nicht mehr. Je nach Jahres- und Tageszeit ist dort an den Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen des Autobahnsees/Campingplatzes eine Menge los. Und dorthin schickt man Radfahrer? In die FALSCHE Fahrtrichtung? Ernsthaft? Und suggeriert Radlern wie Autofahrern durch die rote Abbiegeinsel auch noch, dass das der zu bevorzugende Weg ist? Das ist nicht nett, das ist komplett kontraproduktiver Bullshit. Freundlich ausgedrückt.

Linksseitiger Radweg oder …

Auf den ersten Blick: ein etwas seltsam aufgestelltes Schild (Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg), das die Befahrung entgegen der Fahrtrichtung erlaubt.

Auf den zweiten Blick: Rad- und Fußgängersymbol sind vertauscht. Aus Versehen falsches Schild? Vielleicht aber auch nur ein verdrehtes Schild und die Benutzung hier ist gar nicht erlaubt?

Und irgendjemand erwartet immer noch, dass das Rechtsfahrgebot im Bewusstsein des Durchschnittsradfahrers vorhanden ist?

Update Sommer 2017: Nach einer Meldung bei RADar! während des Stadtradelns 2017 ist das Schild in Richtung Baumgartnerstr. verdreht worden. Also keine linksseitige Freigabe Richtung Friedberger Str.!

Geht doch: Ausnahmerecht offensichtlich beenden

Kommt man von der Umgehungsstraße AIC25, landet man auf der Derchinger Straße stadteinwärts zwangsläufig auf einem linksseitigen Radweg. Auf der rechten Seite gibt es erst etwas später einen Radweg, woraufhin man links auf das oben abgebildete, eindeutige Schild (VZ 254) trifft. Ist mir ansonsten noch nirgends untergekommen, aber ist, wie ich finde, eine wohltuend klare Ansage (im Gegensatz zu dieser Stelle etwa).

Es kommt darauf an, was NICHT da ist

Sinnvollerweise darf man hier – von der Prinzstr. aus entlang der Nagahama Allee – auch den linken Radweg benutzen (da man sonst zum Beispiel die Provinostr. nicht erreichen könnte). Aber darf man die gesamte Nagahama Allee entlang auf beiden Seiten fahren? Freilich nicht. Wird einem das gesagt? Freilich nicht. Nicht direkt. Bereits auf Höhe City Galerie (zweites Bild) endet dieses Recht. Denn nach dem Ampelübergang sieht man …? Nichts. Genau. Kein Blauschild. Nachdem eine Benutzungspflicht nach jeder Einmündung durch ein Schild erneut anzuzeigen ist, nehme ich einmal an, dass dies für eine Ausnahmeregelung (Benutzung linksseitig) ebenfalls gilt. Zudem ist der Radweg rechts der Nagahama Allee weiterhin mit einem Radweg-Schild versehen.

Kurzum: Der Radweg sieht vor und nach der Kreuzung gleich aus. Es ist vor und nach der Kreuzung gleich sinnvoll, dort fahren zu dürfen – wenn man als Grundlage nimmt, dass es bis hierhin auch gerechtfertigt schien, den linken Radweg freizugeben. Dennoch endet das Benutzungsrecht hier und kenntlich gemacht wird das dadurch, dass KEIN Schild einem etwas anderes sagt. Really? Wenn man das Geisterradeln unterbinden will, sollte man insbesondere nach Ausnahmeregelungen das Verbot der Nutzung per Schild kenntlich machen.