Schutzstreifen sind, theoretisch, eine schöne Sache. Als reine Fahrbahnmarkierung – im Gegensatz zu Radfahrwegen, die einen dedizierten Sonderweg nur für Radfahrer darstellen – dürfen ihn PKW durchaus auch befahren, sofern notwendig und sofern der/die RadfahrerIn dadurch nicht behindert wird. Es ist sozusagen der Versuch, eine Aufteilung des Verkehrsraums zu markieren, dabei aber eine gewisse Flexibilität zu bewahren.
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