Wir können gerne über Zweirichtungsradwege diskutieren. Gerade im Innenstadtbereich, wo Radrouten viele Start- und Zielpunkte haben können und weniger über weite Entfernungen von A nach B führen, sondern von Geschäft zu Geschäft, birgt die Freiheit, Wege auch linksseitig oder Kreuzungen nach Gutdünken zu umrunden, ein enormes Komfortpotential. Das Fahrrad in seiner Zwitterrolle zwischen Fußgänger und Fahrzeug bietet einerseits die Wendigkeit und Kompaktheit, dies so zu praktizieren, andererseits aber auch die Geschwindigkeit, die gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern zum Problem werden kann. Dass sowohl StVO als auch – vor allem – die praktizierte Regelauslegung und Radwegeführung in den Städten diesen Zwittercharakter eher unterstreicht als auflöst, ist auch nicht hilfreich. Fakt ist, dass die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung der linksseitigen Radwegeführung sehr hohe Hürden in den Weg stellen. Nicht nur deshalb sollte für Zweirichtungsradwege gelten: Der Weg muss baulich geeignet und deutlich markiert sein.
Im abgebildeten Beispiel, entlang der Eserwallstraße hinunter zum Roten Tor, trifft nichts davon zu. Der Weg, der auch noch für Fußgänger herhalten muss, ist zu eng, gleich an beiden Seiten mit Hindernissen versehen*, führt im 90-Grad-Winkel um eine vollständig uneinsehbare Kurve und gibt, als wäre das alles nicht genug, in keinster Weise auch nur irgendeinen Hinweis, dass einem hier ganz legal Gegenverkehr droht. (*die Absperrung links dürfte der notwendige, wenn auch kümmerliche Versuch der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zur Fahrbahn sein)
Wer nun einwendet, dass man „eben so vorsichtig fahren müsse, damit nichts passiert“ hat selbstverständlich recht. Nur a) gilt das für jede beliebige Verkehrssituation, b) könnte man dann die StVO nach § 1 abschließen, c) würde es dann nie mehr Unfälle geben, d) funktioniert c ganz offensichtlich ja nicht und e) schließt das noch lange nicht aus, dass man trotzdem verlangen darf, von derartiger Infrastruktur verschont zu werden. Von den mindestens vorgeschriebenen 2,50 Metern Breite (für einen kombinierten Rad-/Fußweg) darf man hier höchstens träumen, die Beschilderung mit Zusatzzeichen 1000–31, welche den Gegenverkehr anzeigt, ist zumindest laut ERA empfohlen, wenn schon nicht per StVO vorgeschrieben. Und dass die ERA bei Zweirichtungsradwegen einen Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn nahelegt, sodass den Radlern in Gegenrichtung ein halber Meter Luft bleibt, das wagt man gar nicht in Betracht zu ziehen.
Die Eserwallstraße wurde vor nicht allzu langer Zeit vollständig umgekrempelt. Und dabei war es nicht möglich, diese elendige Kurve zu entschärfen? Es war nicht möglich, für geschätzte 5 Euro wenigstens ein Zusatzschild an eine vermaledeite Stange zu schrauben, damit der mögliche Gegenverkehr kenntlich gemacht wird? Denn es soll ja auch Menschen geben, die fremd in der Stadt sind, die diese Stelle nicht kennen. Es soll auch Kinder auf Rädern geben, die selbst wenn sie sich recken und strecken nicht über die Mauer hinweg sehen können. Es soll auch Räder mit Anhängern geben, die den Gegenverkehr, selbst wenn sie ihn sehen, nicht vorbei lassen könnten, weil der beknackte Weg nicht breit genug ist.
Könnte man bis drei zählen, gäbe es irgendwo im Stadtgebiet eine PKW-Straße mit einer derartigen Anhäufung an baulichen Regelverstößen und Empfehlungsmissachtungen, bis die Stelle geändert würde?