Stef Fel hat auf seinen Wegen durch Augsburg in der Schletterer- und Sieglindenstraße zwei willkommene Detailverbesserungen entdeckt:
Um das Fazit gleich vorwegzunehmen: Wenn man auf das kleine Zusatzschild „Fahrrad frei“ trifft, ist etwas in der Verkehrsplanung schief gelaufen – und es wird von hier aus nur noch schlimmer. Die heutige Reise beginnt in der Frölichstraße auf der Fahrbahn und führt zur Luitpold-Brücke nach Pfersee. Nach der Kreuzung mit der Sieglindenstraße ist der Gehweg mit „Fahrrad frei“ beschildert. An einer entfernten Markierung kann man erkennen, dass es einmal ein getrennter Rad- und Fußweg war, der nach wie vor rege genutzt wird – durchaus verständlich, denn die PKW-Ampel an der folgenden Kreuzung mit der Viktoriastraße kann auf dem Gehweg bequem umfahren werden.
Danach ist zwar eine Ableitung auf die Fahrbahn vorhanden, doch für die leicht abschüssige Strecke durch die folgende Pferseer Unterführung wählen viele den weiterhin freigegebenen Gehweg, um nicht in den Verkehr einfädeln zu müssen. Direkt am Ausgang der Unterführung ist eine weitere Ableitung auf die Fahrbahn vorhanden, die dieses Mal obligatorisch zu nutzen ist, da der Gehweg ab hier deutlich nicht weiter für RadfahrerInnen freigegeben ist. Zwar sollte alleine die verminderte Breite die Nutzung ganz selbstverständlich verbieten, dennoch fahren viele auf dem Gehweg weiter. Bequemlichkeit? Angst vor der Fahrbahn? Selbst in Gegenrichtung wird dieser Gehweg genutzt (ja, RadfahrerInnen sind manchmal auch Trottel).
An der nachfolgenden Kreuzung mit der Rosenaustraße erreichen diese Gehwegradler eine Fußgängerampel, die leider auch ein Radsymbol (und eine Radfurt!) zeigt – gedacht ist diese wahrscheinlich für indirekt links abbiegende RadfahrerInnen aus der Rosenaustraße. Genau genommen ergibt das aber auch für diese keinen Sinn, denn die Radfurt führt geradewegs auf einen Gehweg – und dieser ist jenseits der Kreuzung nicht mehr für Radfahrer freigegeben. Wer hier aber dennoch die Radfurt nutzt, muss sich auf der anderen Seite der Kreuzung wieder in den Verkehr einfädeln – eine gänzlich sinnentleerte Radführung, die offensichtlich aus früherer Zeit übrig geblieben ist, als der Gehweg noch ein Radweg war? Wenn man aber auch heute noch RadlerInnen auf dem Gehweg antrifft, braucht man sich nicht zu wundern.
Hoffentlich auf der Fahrbahn erreichen wir die nächste Kreuzung, über die es auf die Luitpold-Brücke geht. Auf dieser ist – wer hätte es gedacht – der Gehweg mal wieder freigegeben. Die Freigabe ist notwendig, um auf den Radweg an der Wertach entlang abbiegen zu können, der von der Brücke abgeht und nur vom Hochbord zu erreichen ist. Die Freigabe gilt jedoch über diesen Abzweig hinaus bis ans andere Ende der Brücke (wahrscheinlich, um den jenseitigen Radweg die Wertach entlang auch noch erreichen zu können oder weil sich an eine zur Hälfte der Brücke endende Freigabe sowieso niemand halten würde 😉
Wer die Brücke einfach nur geradeaus nach Pfersee überqueren will, kann (und soll!) eigentlich einfach die Fahrbahn nutzen – aber vielleicht auch, weil seit der Frölichstraße RadfahrerInnen schon alle naselang mit „Fahrrad frei“ auf den Gehweg gelockt werden, nutzen auch hier viele den Gehweg. Man könnte sich fragen, warum auf dieser Seite der Gehweg nur „Fahrrad frei“ ist, wenn der baugleiche Weg in Gegenrichtung ein beschilderter Radweg ist. Eine mögliche Antwort findet sich, wenn man am Ende der Brücke die nächste Kreuzung überqueren möchte. Wer hier auf dem Gehweg fährt, findet sich an einer Fußgängerampel wieder – ohne Radfurt, ohne Radampel. Aus gutem Grund: auf der gegenüberliegenden Seite ist nur ein reiner Gehweg vorhanden, ohne Fahrradfreigabe. RadfahrerInnen müssen sich (schon wieder) in den Verkehr zurückfädeln. Jedoch ist diese Stelle noch wesentlich enger als zwei Ampeln weiter vorne, eine absolute Gefahrenstelle. Diese vermute ich als Grund, weshalb man die RadfahrerInnen in dieser Fahrtrichtung eigentlich nicht im Seitenraum haben möchte, sondern auf der Fahrbahn. Wer auf der Fahrbahn fährt muss sich nicht einfädeln, es ergibt sich demzufolge überhaupt keine Eng- und keine Gefahrenstelle.
Die Folge von zu viel Fahrrad frei
Genau hier schießt sich aber die zuvor ständige „Lockung“ auf den Gehweg langsam ins Knie. Natürlich wird es immer eine Anzahl an RadlerInnen geben, die den Gehweg wählen, wenn es denn ständig erlaubt ist. Zwar würden einige dies auch tun, wenn es nicht erlaubt ist, aber dass diese Zahl geringer ausfiele, darf denke ich angenommen werden. Ich kann aber nicht ein Fahrbahnradeln erwarten, wenn ich ständig Ausnahmen gestatte – mehrheitlich ohne nachvollziehbaren Grund, jenseits von „da passt aber kein echter Radweg hin, sonst fällt vielleicht ein Parkplatz weg“. Wenn der Platz tatsächlich einmal zu knapp wird, dann muss eben der Verkehr langsamer fließen. Aber oh Gott, Tempo 30. Tod und Teufel.
Und dieses elendige Fahrrad frei führt auch alle naselang in Situationen, die die StVO nicht wirklich vorsieht. Fahrrad-frei-Gehwege sind genau das: Gehwege. Dementsprechend findet sich daran an Kreuzungen meist nur eine Fußgängerampel. Fußgängerampeln wiederum gelten – gemäß StVO – für RadfahrerInnen nicht, sie müssten sich in dem Fall an die Allgemeinampel halten. Die jedoch ist vom Gehweg aus entweder nicht einsehbar, oder ihre Gültigkeit ist höchst unintuitiv. Wer sich nun an die Allgemeinampel hält, muss – gerade wenn man bei Allgemein-Grün, aber Fußgänger-Rot fährt – damit rechnen, dass PKW dies nicht vorhersehen. Wer sich hingegen nach der Fußgängerampel richtet, nimmt sehr viel längere Rotphasen in Kauf. Das mag definitiv das kleinere Übel sein, aber das kann und darf nicht der Maßstab sein, wenn es um Radverkehrsförderung geht.
Gehwege sind Gehwege und sollten welche bleiben. Dieses hingeflickte „Fahrrad frei“ ist allzu oft nur einfacher Ausweg für Kommunen, wenn sie keinen anderweitigen Raum für RadfahrerInnen schaffen wollen. Die Leidtragenden sind FußgängerInnen und RadfahrerInnen gleichermaßen.