Die Aufgabe: von der Inninger Straße aus die Landsberger geradeaus in die Tattenbachstr. überqueren.
Das klingt so einfach, dass jedem klar ist: It’s a trap! Genau, denn wer hier gedankenversunken und im Vertrauen auf Normalität dem Radweg folgt, fährt … auf jeden Fall nicht in die Tattenbachstr. Denn aus unerfindlichen Gründen besitzt diese Kreuzung nur an drei Seiten Übergänge. Der hier nötige? Fehlt.
Dem Radwegweiser kurz vor der Kreuzung muss man zugute halten, dass der einzuschlagende Weg nicht beschönigt wird. So richtig klar wird er allerdings auch nicht. Schlägt das Schild vor, man solle die Kreuzung im Uhrzeigersinn über die vorhandenen Übergänge überqueren? Oder doch, dass man auf die Geradeaus- bzw. Linksabbiegerspur auf der Fahrbahn wechseln soll? Haben solche grün-weißen Schilder überhaupt irgendeine verkehrsrechtliche Relevanz, sprich: heben sie eine Benutzungspflicht auf? Oder darf ich an Kreuzungen sowieso auf die Fahrbahn und wahlweise dort in die mir genehme Richtung abbiegen statt den Weg über evtl. vorhandene Übergänge zu nehmen?
Und die Frage alle Fragen: Warum gibt es Kreuzungen/Ampelanlagen, an denen nicht an allen Seiten Übergänge, aber gleichzeitig an allen Seiten Fuß- und Radwege vorhanden sind?