Was es nicht alles gibt. Zwar naheliegend, dass es ein Regelwerk gibt, aber die Verkehrsführung an Baustellen macht ja selten einen geregelten Eindruck. Wie in Münster – von vielen ja immer noch als Radhauptstadt-in-der-alles-toll-Beispiel herangezogen – dieses Regelwerk ausgelebt wird und zu welchen Widrigkeiten eine seelenlose Befolgung führt, zeigt dieser Artikel sehr schön. Denn das Werk ist etwas angegraut:
Bücker wird in diesem Gespräch nicht müde, auf die „Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen “ (RSA) hinzuweisen. Dabei handelt es sich um das in Deutschland verbindliche Regelwerk für Baustellenabsicherung. Doch dahinter verbirgt sich durchaus Zündstoff: Die Richtlinien sind bereits 1995 letztmalig aktualisiert worden. Also gute zwei Jahre vor Wegfall der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht.
Die Vorgaben sind also 20 Jahre alt. Dass sich seitdem etwas getan hat im Verkehrswesen, ist durchaus jemandem aufgefallen:
Dabei gibt es inzwischen deutlich radfahrer- und fußgängerfreundliche Erweiterungen der RSA durch die „AG fahrradfreundliche Städte in NRW“ (AGFS), deren Mitglied auch die Stadt Münster ist.
Ob dann nicht auch die AGFK Bayern, deren Gründungsmitglied Augsburg seit 2012 ist und deren unabhängige Kommission kürzlich der „Fahrradstadt2020 gute Noten“ ausstellte so etwas hat?
Wer also demnächst wieder durch eine Baustelle in Augsburg oder einer der zahlreichen Mitgliedskommunen fährt, der achte doch einmal auf die Einhaltung der darin aufgestellten Empfehlungen.